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   BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58   

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https://dejure.org/1960,359
BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58 (https://dejure.org/1960,359)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1960 - IV C 421.58 (https://dejure.org/1960,359)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1960 - IV C 421.58 (https://dejure.org/1960,359)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1957 - III C 150.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58
    Bei den vom Verwaltungsgericht anzustellenden Erörterungen mit möglicherweise nachzuholender Beweisaufnahme bleibt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1957 (BVerwG III C 150.57, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 15 zu § 11 LAG) zu beachten.
  • BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57

    Totalverlust einer Werkstatteinrichtung durch Fliegereinwirkung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58
    Zwar mag die Begründung des Verwaltungsgerichts mit einem Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 6, 188 nicht ausreichen; denn für die rechtlich an sich zutreffende Beurteilung, daß kriegsbedingte Betriebsstillegungen nicht der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen entgegenzustehen brauchen, fehlt es an einer erschöpfenden Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse des insoweit keineswegs unstreitigen Sachverhalts.
  • BVerwG, 30.09.1959 - III C 292.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58
    Nur wenn für einen Vertriebenen trotz Vertreibung ein Schaden im Bereiche des LAG überhaupt nicht eingetreten sein würde - etwa dann, wenn er sein Vermögen mehr oder weniger unversehrt in das Bundesgebiet oder nach Westberlin überführen konnte (so auch in den vom III. Senat entschiedenen Fällen , z.B. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG III C 292.58 - BVerwGE 9, 168) -, kann sich der Vertriebene natürlich auf § 12 Abs. 1 LAG nicht berufen, aber nicht etwa, weil damit eine Vermutung als widerlegt anzusehen, sondern weil damit ein Schaden im Sinne von Abs. 1 schlechthin auszuschalten wäre.
  • BVerwG, 26.02.1960 - IV C 228.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58
    Daß mangels wirklicher Schädigung ein Vertriebener sich nicht auf ihm formell sonst vielleicht doch zur Seite stehende Vorschriften berufen kann, hat der erkennende Senat bereits im Urteil BVerwG IV C 228.59 vom 26. Februar 1960 - BVerwGE 10, 187 - entschieden.
  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67

    Verlust eines Schleppkahnes durch Beschlagnahme der russischen Besatzungsmacht -

    Der Verlust im Durchgangsgebiet (sowjetische Besatzungszone) sei so anzusehen, als wäre er im Vertreibungsgebiet geschehen (Hinweis auf BVerwG IV C 421.58 - Urteil vom 25. November 1960).

    Die Auffassung des IV. Senats in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 25. November 1960 (BVerwGE 12, 11), daß auch in den Fällen, in denen ein im Vertreibungsgebiet belegenes Wirtschaftsgut erst auf der Flucht diesseits der Grenzen des Vertreibungsgebietes (aber vor Erreichen des Bundesgebietes oder West-Berlins) verlorengegangen ist, ein Vertreibungsschaden vorliege, steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • BVerwG, 23.02.1962 - IV C 242.60

    Vertreibungsschaden an teilweise außerhalb des Vertreibungsgebietes

    Bestätigung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 421.58 und IV C 329.59.

    In Übereinstimmung mit der Meinung des VIA beim Bundesverwaltungsgericht sah sich der Senat nicht gezwungen, sich mit seinem Urteil vom 25. November 1960 - BVerwG IV C 421.58 - auseinanderzusetzen, weil der vorliegende Sachverhalt anders gelagert ist.

  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 143.61

    Rechtsmittel

    Knüpft aber das Gesetz beim Vertreibungsschaden nicht jeweils an ein besonderes Einzelereignis an, so ist es nur folgerichtig, den allgemeinen Tatbestand der Schadensentstehung durch eine gesetzliche Regelung zu ergänzen, die den Zeitpunkt der Entstehung eines Vertreibungsschadens festlegt (BVerwG IV C 421.58 in BVerwGE 12, 12 [BVerwG 25.11.1960 - IV C 421/58]).
  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 7.73

    Vertreibungsschaden nach Maßgabe des Lastenausgleichsrechts -

    Von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 12, 11 weicht das Berufungsurteil nicht ab, denn dieses Urteil betrifft die Frage, wann ein Vertreibungsschaden nach Maßgabe des Lastenausgleichsrechts eingetreten ist, hat also keine der im vorliegenden Verfahren vom Berufungsgericht angewendeten Rechtsvorschriften zum Gegenstand.
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